Persönliche Stellungnahme Enrico Steger 



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

an dieser Stelle möchte ich gern meinen Standpunkt zum Gebrauchsmusterrechtsstreit mit der Amann Girrbach AG deutlich machen und meine Vorgehensweise erläutern.
Ich habe in Österreich eine gerichtliche Überprüfung in die Wege geleitet, die klären sollte, ob Amann Girrbach mit dem Ceramill Base Gerät meine technischen Schutzrechte am Zirkograph verletzt. Nun ist in dieser Hinsicht in Österreich entschieden worden und hat zur Folge, dass Amann Girrbach die Produktion und den Verkauf des Ceramill Base Geräts in Österreich sofort einstellen muss. Des Weiteren ist Zirkonzahn berechtigt, alle Labore, die das Ceramill Base Gerät besitzen oder besessen haben, auf Geldersatz (z.B. entgangene Lizenzgebühr) zu verklagen.
Das Ausschöpfen aller zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel in diesem Fall ist letztlich eine Reaktion auf die wenig ehrenvolle und dreiste Vorgehensweise einiger Wettbewerber.
Meine Erfindung, in die ich sehr viel Herzblut, Ideen und Zeit investiert habe, wurde trotz eingereichter Patentanmeldung von bestimmten Konkurrenten einfallslos kopiert, um daran einfach und schnell mitzuverdienen. Das Investitionsrisiko sowie die Entwicklungsarbeit musste ich jedoch alleine tragen.
Zudem werden die Mitbewerber nicht müde, ständig falsche und imageschädigende Gerüchte über Zirkonzahn und mich zu verbreiten, nur um daraus einen Verkaufsvorteil zu erzielen.
Ich möchte mich auf einen solchen, unehrenhaften Umgang miteinander nicht einlassen und lasse lieber die jeweilig dafür zuständigen Gerichte über Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit entscheiden.
Außerdem weise ich darauf hin, dass ich zu keinem Zeitpunkt eine Genehmigung zum Nachbau des Zirkograph an andere Unternehmen vergeben habe und auch nicht im Geringsten in Erwägung ziehe, Zirkonzahn zu verkaufen oder mit einem anderen Unternehmen zu fusionieren.
Ich habe Zirkonzahn mit großer Leidenschaft und Engagement aufgebaut und werde gemeinsam mit dem gesamten Team auch in Zukunft weiter hart daran arbeiten, Produkte auf den Markt zu bringen, die dem Zahntechniker Arbeitserleichterung und Freude zugleich bringen - und das zu absolut fairen Preisen- nicht zuletzt, um auch die großen Firmen ein bisschen aus der Reserve zu locken.

Liebe Grüße aus Südtirol    
Enrico Steger
 

Hausdurchsuchung beim Amann Girrbach 



Am Donnerstag, den 06.11.2008, hat die Wirtschaftskriminalpolizei aufgrund der Durchsuchungs- und Sicherstellungsanordnung des Landesgerichts für Strafsachen Wien diverse Firmendokumente zu Ceramill base am Firmensitz der Amann Girrbach AG in Koblach sichergestellt.
Das Ziel war festzustellen, ob die Amann Girrbach AG gegen das Ceramill base Herstellungs- und Verkaufsverbot verstoßen hat, weshalb der Polizeieinsatz unangemeldet durchgeführt wurde. Nun wird das Gericht entscheiden, ob ein Verstoß vorliegt bzw. welche Dokumente gegenüber Zirkonzahn offenzulegen sind.

Gebrauchsmusterrechtsstreit zu Gunsten von Zirkonzahn entschieden 



Die Klage von Zirkonzahn gegen die Amann Girrbach AG sowie deren beiden Vorstandsmitglieder Oliver AMANN und Jutta GIRRBACH hat Klarheit gebracht: Ein gerichtliches Sachverständigengutachten eines renommierten Patentanwalt bestätigte nun ganz klar, dass Amann Girrbach mit ihrem Gerät „ceramill base“ unser technisches Schutzrecht am „Zirkograph“ verletzt. Daher ist es Amann Girrbach ab sofort verboten, „ceramill base“ weiterhin in deren dem „Zirkograph“ nachgeahmter technischer Bauart in Österreich herzustellen und zu vertreiben. Da die Produktionsstätte von Amann Girrbach in Österreich liegt, ist dies ein herber Schlag für das Unternehmen und wird Konsequenzen in weiteren Ländern nach sich ziehen. Weitere juristische Schritte behalten wir uns vor. Der vom Handelsgericht Wien geschlossene Teilvergleich kann unter www.zirkonzahn.com eingesehen werden.

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Ceramill Base darf in Österreich von keinem Labor mehr verwendet werden! 



Das Ceramill Base Gerät darf in Österreich weder von der Amann Girrbach AG hergestellt noch von Anwendern genutzt oder gekauft werden. Die Firma Zirkonzahn ist berechtigt, gegenüber jedem, der Ceramill Base in Österreich besitzt, Geldansprüche geltend zu machen. Zirkonzahn verlangt gegenüber der Amann Girrbach AG die Rechnungslegung im Zusammenhang mit dem Ceramill Base Gerät sowie Auskunft über alle Wiederverkäufer und Endkunden.