Gebrauchsmusterrechtsstreit zu Gunsten von Zirkonzahn entschieden

Die Klage von Zirkonzahn gegen die Amann Girrbach AG sowie deren beiden Vorstandsmitglieder Oliver AMANN und Jutta GIRRBACH hat Klarheit gebracht: Ein gerichtliches Sachverständigengutachten eines renommierten Patentanwalt bestätigte nun ganz klar, dass Amann Girrbach mit ihrem Gerät „ceramill base“ unser technisches Schutzrecht am „Zirkograph“ verletzt. Daher ist es Amann Girrbach ab sofort verboten, „ceramill base“ weiterhin in deren dem „Zirkograph“ nachgeahmter technischer Bauart in Österreich herzustellen und zu vertreiben. Da die Produktionsstätte von Amann Girrbach in Österreich liegt, ist dies ein herber Schlag für das Unternehmen und wird Konsequenzen in weiteren Ländern nach sich ziehen. Weitere juristische Schritte behalten wir uns vor. Der vom Handelsgericht Wien
geschlossene Teilvergleich kann unter www.zirkonzahn.com eingesehen werden.

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